Hausordnung

Öffnungszeiten

03. Mai bis 21. September 2025
von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet (wetterabhängig)
MONTAG RUHETAG

Herzlich willkommen. Wir möchten, dass Sie sich in unserem Strandbad wohlfühlen. Damit dies für alle Gäste möglich ist, gelten in der Strandbadanlage einige Spielregeln. Beachten Sie deshalb folgende Hinweise dieser Badeordnung.

Zweck

  • ALLE Besucherinnen und Besucher sollen einen erholsamen und entspannten Aufenthalt im Strandbad Wilerbädli geniessen.
  • Mit der Badeordnung werden Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit gewährleistet. Wir setzen auf gegenseitige Rücksichtnahme, Sitte und Anstand sowie den gegenseitigen Respekt unter den Gästen.
  • Die Badeordnung ist für alle Gäste des Strandbades verbindlich. Mit dem Eintritt in das Strandbad akzeptieren die Badegäste die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung.

Zutrittsregelung

  • Ist das Strandbad geöffnet, ist der Zutritt für alle möglich. Kinder nur in Begleitung einer weisungsberechtigten erwachsenen Person.
  • Gästen, die eine Garderobe gemietet haben, ein Spa Jahresabo besitzen oder Hotelgäste sind und über ein Badge verfügen, ist der Zutritt jederzeit möglich (Ausnahmen siehe unten).
  • Den zutrittsberechtigten Gästen ist es jedoch bei geschlossener Anlage untersagt, anderen Gästen Zutritt zu gewähren.
  • Eine Garderobe kann zu CHF 80.00 pro Saison gemietet werden. Es wird ein Depot von CHF 50.00 einkassiert und bei Rückgabe der Schlüssel erhalten die Gäste das Depot zurück.
  • Das Mitführen von Tieren in das Strandbad ist untersagt.
  • Wenn das Seehotel Wilerbad einen hoteleigenen Anlass durchführt, ist die Benutzung der Badeanlage  für alle untersagt. Die Daten werden am Kiosk ausgehängt.
  • Der Aufenthalt auf der Dachterrasse bleibt Hotelgästen vorbehalten.

Allgemeine Sicherheit

  • Die Badegäste haben sich so zu verhalten, dass die eigene und die Sicherheit der anderen Badegäste jederzeit gewährleistet ist und dass andere Badegäste weder gestört noch belästigt werden.

Sicherheitsvorschriften zur Benutzung der Anlage und der Wasserflächen

  • Die Benutzung des Strandbads Wilerbädli erfolgt auf eigene Gefahr. Es gibt keine Badeaufsicht. Kinder dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen ins Strandbad.
  • Die Aufsichtspflicht gegenüber Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen obliegt den Eltern oder anderen erziehungsberechtigten Personen.
  • Die generellen Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) sind strikte einzuhalten. Siehe Piktogramme vor Ort.

Ordnung

  • Halten sie Ihren Platz sauber.
  • Werfen Sie den Abfall (auch Kaugummi) in die Mülleimer, Zigaretten gehören in den Aschenbecher.
  • Vorsicht beim Mitbringen von zerbrechlichen Behältern und Gegenständen, beispielsweise aus Glas, Keramik oder Porzellan.
  • Gegenstände, welche in der Badeanlage gefunden werden, bitte am Kiosk oder der Reception des Seehotel Wilerbad abgeben.

Haftung

Das Seehotel Wilerbad lehnt jegliche Haftung ab:

  • Für jegliche Schäden und Unfälle
  • Für entwendete, beschädigte oder verlorene Gegenstände der Besucher.
  • Bei Diebstählen und Sachbeschädigungen, Vandalismus und mutwilligen Verunreinigungen, haftet der Verursacher, bei Minderjährigen die erziehungsberechtigte Person. In diesen Fällen muss mit einer Strafverfolgung gerechnet werden.
  • Bei fahrlässiger Beschädigung wird der Schaden dem Schadenverursacher in Rechnung gestellt.

Diese Badeordnung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft
Seehotel Wilerbad

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